Privat vor Staat – zurück zu fairem Wettbewerb!

Wolfgang Steiger Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

Wolfgang Steiger Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise der vergangenen beiden Jahre klingen allmählich ab. So wichtig es war, dass der Staat auf dem Höhepunkt der Krise dazu beigetragen hat, insbesondere Banken mit systemischen Risiken zu unterstützen, so richtig bleibt aber auch, dass der Staat als Unternehmer überfordert ist.

Die bürgerliche Regierung hat dies zu Recht erkannt und im Koalitionsvertrag vereinbart, Staatsbeteiligungen an Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstituten zeitlich so eng wie möglich zu begrenzen. Aufgabe des Staates ist es, Spielregeln für die Marktteilnehmer zu entwickeln sowie deren Einhaltung zu überwachen. Der Staat ist Schiedsrichter und nicht Mitspieler! Sofern auf Märkten Wettbewerb besteht, hat der Staat im Bereich der unternehmerischen Betätigung nichts zu suchen.

Vor diesem Hintergrund erscheint die derzeit weithin zu beobachtende Rekommunalisierungswelle geradezu paradox! Auf der einen Seite sind die Kommunen finanziell völlig überlastet, auf der anderen Seite reißen sie die Erbringung von Leistungen an sich, die private Marktteilnehmer vielfach effizienter, d. h. ohne qualitative Einbußen besser und schneller erstellen können. Darüber hinaus beschneiden sich die Kommunen zugleich eigener Einnahmen, in dem öffentliche Unternehmen steuerliche Begünstigungen genießen.

Letztendlich dienen solche Betätigungen öffentlicher Unternehmen häufig auch der unzulässigen Quersubventionierung für defizitäre Bereiche staatlicher Leistungserstellung. Dies geht sowohl zulasten der mittelständischen Wirtschaft als auch der Bürger. Wie sonst ist es zu rechtfertigen, dass die Bürger in einigen Kommunen für die Entsorgungsleistung ihres Hausmülls Mehrwertsteuer zahlen müssen, anderenorts, wo kommunale Regiebetriebe die Müllabfuhr übernehmen, jedoch nicht? Realistisch betrachtet ist die Müllentsorgung keine Aufgabe im Rahmen der „Daseinsvorsorge“ mehr, die allein der Staat erbringen kann. Vielmehr handelt es sich um eine Transportleistung, die auch private Unternehmen bereits seit vielen Jahren übernehmen.

Mit der Privilegierung öffentlicher Unternehmen muss endlich Schluss sein! Neben der groben Verzerrung des Wettbewerbs werden nicht nur dringend benötigte Arbeitsplätze, sondern auch Wachstumspotenziale des Mittelstandes zerstört. Darüber hinaus verursacht die Umsatz- und Körperschaftsteuerbefreiung öffentlicher Unternehmen neben Steuermindereinnahmen für die Kommunen auch eine Verschlechterung ihrer Verschuldungssituationen. So können sich kommunale Unternehmen auf Finanzierungsvorteile bei der Beschaffung von Kommunalkrediten stützen, wodurch zu allem Überfluss auch noch ineffizient arbeitende Unternehmen „konkurrenzfähig“ bleiben.

Der Staat ist Schiedsrichter und nicht Mitspieler!

Die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs für alle Marktteilnehmer erfordert daher zwingend die Abschaffung der steuerlichen Begünstigungen für öffentliche Unternehmen. Notwendig sind ein Mehr an Transparenz, Effizienz und Wettbewerb – auch und gerade in Bereichen, die zu häufig noch mit dem vielstrapazierten Begriff der „Daseinsvorsorge“ unter dem Deckmantel der Kommunen gehalten werden. Es ist an der Zeit, alte Grabenkämpfe zu beenden und im Dienst für den Bürger Partnerschaften zwischen mittelständischen Unternehmen und Kommunen vor Ort zu fördern.