Monitoring als politisches Frühwarnsystem

Von Prof. Dr. Georg Erdmann

Wie schaffen wir die Energiewende? Eine Reihe wissenschaftlicher Institute legte in der letzten Zeit Studien vor, denen zufolge die mit der Energiewende verbundenen sehr ehrgeizigen Ziele im Prinzip erreichbar sein sollten, wenn die Politik nur entschlossen genug vorgeht. Einige Studien glauben sogar nachweisen zu können, dass die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung mit der Energiewende per saldo tiefer seien als unter Status-quo-Bedingungen. Ohne derartige Studien wäre die Bundesregierung vielleicht davor zurückgeschreckt, im Sommer 2011 die sehr ehrgeizigen energiepolitischen Ziele der Energiewende auszurufen.

Absehbare Vollzugsdefizite

Doch wissenschaftliche Studien sind das eine. Die mit der praktischen Umsetzung der Energiewende verbundenen komplexen Aufgaben und Herausforderungen das andere. Kein anderes Industrieland hatte bisher den Mut, ein ähnlich anspruchsvolles Programm in Kraft zu setzen. Mit Ausnahme des Ausbaus der regenerativen Energien sind bei nahezu allen Handlungsfeldern schon heute Vollzugsdefizite absehbar. Viele Experten und Betroffene zweifeln inzwischen daran, dass die Umsetzung in den angestrebten Zeitintervallen überhaupt gelingen kann, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden oder die Zahlungsfähigkeit von Haushalten und Unternehmen überzustrapazieren.

Es ist keineswegs trivial, die angestrebten energiepolitischen Ziele im magischen Dreieck „Kosteneffizienz“, „Versorgungssicherheit“ und „Klimaschutz“ möglichst intelligent zu operationalisieren. Daher entstand die Idee, entsprechend dem Vorbild der Privatwirtschaft ein Energiewende-Projektmanagment zu benennen. Dieser Vorschlag unterstellt, dass die in der Privatwirtschaft bewährten Management-Methoden auf die Governance von parlamentarischen Demokratien übertragen werden könnten. Daran darf allerdings gezweifelt werden, denn für ein erfolgreiches Projektmanagement müssten die vielen energiepolitisch involvierten Institutionen (Bundes- und Landesministerien, nachgelagerte Behörden, Verwaltungsgerichte und nicht zuletzt Bürgerinitiativen und Wähler) auf wesentliche Teile ihrer Entscheidungskompetenzen verzichten. Wohlweislich hat sich die Bundesregierung darauf nicht eingelassen.

Prüfen und Nachsteuern

Stattdessen setzte sie am 19. Oktober 2011 einen mehrstufigen Monitoring-Prozess als eine Art Frühwarnsystem in Gang. Seine Aufgabe ist es, „die Umsetzung des Maßnahmenprogramms ‚Der Weg zur Energie der Zukunft‘ und des Energiekonzepts einschließlich der darin enthaltenen Ziele mit Blick auf eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zu überprüfen, um bei Bedarf nachsteuern zu können“. Dazu werden das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Einbeziehung anderer Ressorts jährliche Monitoring-Berichte erstellen, die anhand von quantitativen Größen und tabellarischen Übersichten den erreichten Fortschritt und den Umsetzungsstand der rund 160 Maßnahmen dokumentieren sollen. Zudem wird alle drei Jahre ein „zusammenfassender Fortschrittsbericht“ mit einer tiefergehenden Analyse und Bewertung des Erreichten, der vorhandenen Hemmnisse und der daraus resultierenden Anpassungen vorgelegt.
Zur Unterstützung dieser Berichte wird bei der Bundesnetzagentur eine Geschäftsstelle eingerichtet. Außerdem wird eine unabhängige Kommission aus vier Energiewissenschaftlern berufen, die den Monitoring-Prozess begleiten und kommentieren soll. Die Stellungnahmen werden in den Kabinettsberichten zum Energie-Monitoring beigefügt und an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.

Katalog der Aufgaben

Als Mitglied der Expertenkommission sehe ich unsere Aufgabe vor allem darin:

  • die Brauchbarkeit der im Monitoring-Prozess gewählten Indikatoren zu kommentieren und diese gegebenenfalls zu ergänzen,
  • die Effektivität und Effizienz der von der Politik eingesetzten Instrumente zu bewerten,
  • auf eventuelle Inkonsistenzen innerhalb und zwischen Zielen und Maßnahmen hinzuweisen,
  • wo nötig darauf aufmerksam zu machen, falls der von Fukushima ausgegangene Schwung zur Energiewende erlahmen sollte.

Anpassung an unerwartete Entwicklungen

Prof. Dr. Georg Erdmann, Professor für Energiesysteme, TU Berlin und Mitglied der Expertengruppe der Bundesregierung „Monitoring-Energiewende“

Entsprechend unserem Mandat sollen nicht nur der Prozess der Zielerreichung selbst thematisiert werden, sondern auch eventuelle Anpassungen von Zielen an unerwartete Entwicklungen. Wenn sich beispielsweise die internationale Gemeinschaft in den nächsten Jahren wider Erwarten auf keine allgemeinverbindlichen Treibhausgas-Reduktionsziele einigen sollte, müsste wohl überlegt werden, wie sich eine national ehrgeizige Klimaschutzpolitik unter diesen Umständen mit der industriellen Leistungsfähigkeit Deutschlands verträgt.
Ähnliches gilt für den Fall, dass ein verschleppter Ausbau von Stromnetzen erkennbar die traditionelle Zuverlässigkeit der Stromversorgung in einzelnen Landesteilen bedrohen sollte.
Schließlich ist da noch die wirtschaftliche Umsetzbarkeit: Der beschleunigte Ausbau von Erneuerbaren Energien, Netzen, Speichern und Backup-Kraftwerken, die flächendeckende Einführung von intelligenten Zählern und neuen Energieträgern für den Verkehr, die verstärkten Bemühungen zur Steigerung der Energieeffizienz etc. – all dies wird ohne massive Investitionen nicht gelingen.
Angesichts der europäischen Finanzkrise und einer drohenden stagnierenden Kaufkraft einerseits, angesichts einer eventuell bedrohlich aus dem Ruder laufenden Kostenentwicklung der Energiewende andererseits werden wir uns vielleicht bald schon mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie weit die lieb gewonnenen Instrumente „Einspeisevergütungen“ und „Subventionen“ noch tragen.