In der Tat: Neue Netze braucht das Land, und dies schnell, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Die Rechnungen mit dem Zeithorizont 2020 sind imposant: EU-weit allein 32.000 Kilometer im Bereich der großen Transportnetze, so die EU-Kommission. Dies entspricht einer Umrundung der Welt!
Nachhaltige Rentabilität für Investoren
Von Johannes Kindler
In Deutschland wäre – nimmt man die von der Deutschen Energie-Agentur errechneten 4.500 Kilometer – „nur“ die Entfernung von München nach Dubai „zurückzulegen“. In der gesamten EU sind zudem ein umfangreicher Ausbau und die Modernisierung der Verteilnetze notwendig, auch, um diese Netze „smart“ zu machen.
Die in Deutschland diesbezüglich zum Teil gehandelte Strecke von 380.000 Kilometer bis zum Jahr 2020 gehört allerdings ins Reich der Fabel. Eine „Reise zum Mond“ ist nicht vonnöten – und würde im Übrigen Mondpreise kosten.
Konsequenzen
- Der Ausbau der Netze ist auch in Deutschland eine gewaltige Aufgabe. Sie wird Bundes- und Landesregierungen, Kommunen, der Bundesnetzagentur, der herstellenden Industrie und vor allem auch den Verbrauchern, die alles bezahlen, sehr viel abverlangen. Sie ist nur durch ein ganzheitliches Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte sowie einer unkonventionellen Handhabung föderaler Strukturen zu bewältigen.
- Entscheidende „Tools“ in diesem Zusammenhang sind die im Sommer verabschiedete Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie das neu beschlossene Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Der Netzausbau muss sich in Zukunft weit stärker am europäischen Gesamtrahmen und dem Ziel der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes orientieren. Rechtsgrundlage ist das „Dritte Richtlinienpaket“ der EU.
- Als größtes Hindernis für den Netzausbau haben sich – europaweit, letztlich aber auch weltweit – die überlangen Planungs- und Genehmigungsverfahren herausgestellt. Aufgabe des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ist es, den Planungs- und Genehmigungsprozess auf eine politisch und rechtlich rationale Grundlage zu stellen. Dies gelingt nur, wenn die betroffene Bevölkerung – wie im NABEG vorgesehen – am Anfang beteiligt und „mitgenommen“ wird. Das NABEG stellt die traditionellen Verfahren insoweit bewusst „auf den Kopf“.
- Am Anfang der Planung steht eine kritische Bestandsaufnahme des „realen“ Bedarfs. Ob die von der EU-Kommission für den Zeitraum bis 2020 identifizierten Bau- und Finanzvolumina wirklich realistisch sind, wird sich im Rahmen der Umsetzung des europäischen Energieinfrastrukturprogramms (EIP) erweisen. Zweifel sind angebracht. Auch in Deutschland sind 4.500 Kilometer keine sakrosante Zahl. Technische und innovative Möglichkeiten werden geprüft, um Leitungen zu „sparen“. So hat die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit allen Beteiligten eine Machbarkeitsstudie zu der Frage ausgeschrieben, ob und inwieweit das bestehende Bahnnetz für Zwecke der allgemeinen Stromversorgung aufgerüstet werden soll. Deutschland ist das erste Land in der EU, das ein derart umfassendes Verfahrensbeschleunigungsgesetz verabschiedet hat. Um die bei uns angestrebte Maximaldauer von circa fünf Jahren für Planung und Genehmigung nicht zu überschreiten, hält es die Bundesnetzagentur weiterhin für unerlässlich, dass sie auch bei Länder- bzw. grenzüberschreitenden Projekten die Zuständigkeit für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren erhält. Das konsequente Management der komplexen Fragen von Versorgungssicherheit, Investitionsfinanzierung, Raumordnung und Planfeststellung in einer Hand führte zu beträchtlichen Rationalisierungseffekten. Für die schwierigen Verhandlungen mit den europäischen Institutionen und den Nachbarstaaten Deutschlands wäre die Bundesnetzagentur besonders prädestiniert. Die Länder wären von diesen besonders schwierigen Fragen entlastet und könnten sich auf die Realisierung der Energieleitungsausbau-Projekte und des gesamten regionalen Netzausbaus konzentrieren. Insgesamt würde der weit überwiegende Teil der Genehmigungszuständigkeiten bei ihnen verbleiben.

Johannes Kindler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur
Parlamentsvorlage im Herbst 2012
Die Bundesnetzagentur hat sofort nach der Beschlussfassung erste, wichtige Schritte zur Umsetzung von NABEG eingeleitet. Sie beabsichtigt, bereits im Herbst 2012 den Entwurf eines von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ausgearbeiteten und von ihr gebilligten „Fachplans“ dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen.
In einem Punkt bleibt die Bundesnetzagentur sehr konservativ: In Fragen der Netzstabilität gehen wir keine Risiken ein. 100 Prozent Sicherheit kann niemand versprechen, aber Netzausbau nach dem Motto „es wird schon gut gehen“, ist nicht akzeptabel.
Faire Rendite für Investoren
Der Bau neuer Netze ist teuer. Besonders teuer ist die Anbindung von Offshore-Windparks. Es ist abzusehen, dass die Finanzkraft der Übertragungsnetzbetreiber nicht ausreicht, um die Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren. Sie brauchen die Zuführung von Eigenkapital durch Finanzinvestoren.

Die BNetzA legt größten Wert darauf, dass alle Investoren eine faire und attraktive Rendite erhalten, die im richtigen Verhältnis zum eingegangenen Risiko stehen. Die BNetzA setzt allerdings den Schwerpunkt auf das Prinzip nachhaltiger Rentabilität, die das Interesse der Investoren an einem längerfristigen Engagement erhält. Entscheidend hierfür ist nicht die nominale Eigenkapitalrendite, die – je nach allgemeinem Zinsniveau – variieren kann.
Durch die nahezu komplette Absicherung von Investitionen gegen alle denkbaren Risiken und den stetigen Rückfluss der Mittel praktisch vom ersten Tag an (Die bisherige Erstattungsfrist von zwei Jahren [„T-2“] soll aufgehoben werden) ist der Netzausbau gerade auch für sicherheitsbewusste Investoren wie Versicherungen oder Pensionsfonds interessant.

Mehr Geld – mehr Leistung
Eine ähnliche Kombination von Eigenkapitalzins und Investitionssicherheit ist in der im Wettbewerb stehenden Wirtschaft, wie Vergleiche zeigen, kaum zu finden. Von den Netzbetreibern z. T. geforderte Pauschalzuschläge („Adder“) lehnt die BNetzA ab. Konstruktiv prüfen würde die BNetzA allerdings Vorschläge, die nachweisbar zur Beschleunigung oder Qualitätsverbesserung der Investition beitragen. Kurz: Wer mehr Geld will, soll auch mehr leisten.
„Heiratswillige“ Übertragungsnetzbetreiber und Skeptiker des Kurses der BNetzA seien daran erinnert, dass sich bisher für jedes Netz ein Investor gefunden hat. Mit weiteren Investoren stehen die ÜNB in Kontakt.
Kein Anlass für Torschlusspanik
Für Torschlusspanik besteht kein Anlass. Dass die „Community“ derzeit noch vorsichtig ist, ist normal. Energieinfrastruktur ist für viele ein neues Geschäftsfeld, in das sich oftmals noch eingearbeitet werden muss. Die Bundesnetzagentur setzt darauf, dass sich die Vorteile der nachhaltigen Investitionsrendite herumsprechen und nach und nach immer mehr Nachahmer finden werden.
