Von Dr. Wolfgang Schäuble MdB
Alle Erfahrungen belegen, dass in Zeiten hoher Staatsverschuldung nachhaltiges Wachstum nur über eine nachhaltige Konsolidierung erreicht werden kann. Konsolidieren bedeutet aber nicht nur, die Einnahmen und Ausgaben des Bundes zur Deckung zu bringen, sondern auch, Privatisierungspotenziale zu eröffnen. Die ordnungspolitische Grundsatzentscheidung zu Gunsten der Sozialen Marktwirtschaft, die die Effizienz von Märkten anerkennt, das freie Wirken der Marktkräfte aber durch Spielregeln begrenzt, bleibt eine fundamentale Säule deutscher Politik, genauso wie die Überzeugung, dass der Staat nicht der bessere Unternehmer ist.
Privat hat grundsätzlich Vorrang
Die grundlegende Aufgabe der Privatisierungspolitik des Bundes besteht daher darin, Freiräume für private Leistungsfähigkeit zu schaffen, indem sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentriert und knappe öffentliche Mittel durch privates Kapital ersetzt. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zu einer grundsätzlichen Überprüfung staatlichen Beteiligungsbesitzes verpflichtet. Konkrete Maßstäbe sind dabei die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung sowie ein nicht mehr bestehendes „wichtiges Bundesinteresse“ an der Beteiligung. Denn bereits die Bundeshaushaltsordnung stellt klar: Öffentlicher Unternehmensbesitz ist nur legitimiert, wenn ein wichtiges Bundesinteresse vorliegt, und auch nur dann, wenn der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch Private erfüllt werden kann; andernfalls besteht ein Privatisierungsgebot. Aber selbst wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (z. B. die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen), ist eine Kapitalbeteiligung des Staates an einem Unternehmen dann nicht erforderlich, wenn der Zweck durch andere Mittel (z. B. durch Regulierung) erfüllt werden kann. Das Haushaltsrecht spiegelt damit die ökonomische und politische Grundüberzeugung wider, dass privater Initiative und Eigentümerschaft grundsätzlich Vorrang zu geben ist.
Wandel der Interessen

Dr. Wolfgang Schäuble MdB, Bundesminister der Finanzen
Die Anforderungen dafür, dass es sich um ein wichtiges Bundesinteresse handelt, unterliegen naturgemäß einem ständigen Wandel. So kann das wichtige Bundesinteresse entfallen, wenn bedeutende, vom Staat zu gewährleistende Aufgaben – wie zum Beispiel der Wiederaufbau der Infrastruktur nach dem Krieg – erfüllt und abgeschlossen sind oder wenn die technischen Rahmenbedingungen sich geändert haben, wie dies etwa im Bereich der Telekommunikation der Fall war.
Umgekehrt kann ein wichtiges Bundesinteresse auch neu entstehen. So hat die Finanzkrise die staatliche Beteiligung an systemrelevanten Banken erforderlich gemacht, um den Kollaps des Finanzsystems zu verhindern. In Anbetracht des kontinuierlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels gilt es, das Vorliegen des staatlichen Interesses zur Rechtfertigung einer Bundesbeteiligung regelmäßig zu hinterfragen.
Zu diesem Zweck überprüfen die Ressorts turnusmäßig ihre Beteiligungsportfolios. Die Bundesregierung veröffentlicht das Ergebnis dieser Prüfungen regelmäßig im „Bericht zur Verringerung von Beteiligungen des Bundes“. Die gebilligten Privatisierungsprojekte werden in die Haushaltsgesetze eingestellt, die nach Verabschiedung durch das Parlament die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Privatisierungsprojekten darstellen. Aktuell stehen neben dem ehemaligen Gästehaus der Bundesregierung auf dem Petersberg bei Bonn insbesondere die Anteile des Bundes an der Duisburger Hafen AG und die TLG Immobilien GmbH zur Privatisierung an.
Stärkung des Standortes im Vordergrund
Bei seiner Privatisierungsstrategie lässt sich der Bund von einem Bündel aus einzel- und gesamtwirtschaftlichen sowie finanzpolitischen Zielen leiten. Aus einzelwirtschaftlicher Sicht geht es darum, die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit ehemals staatlicher Unternehmen zu erhöhen, indem betriebliche Effizienzpotenziale besser ausgeschöpft werden und die Kapitalausstattung der Unternehmen verbessert wird. Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive steht die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Vordergrund. Dafür sorgen die mit der Privatisierung einhergehende Intensivierung des Wettbewerbs, aber auch Qualitätssteigerungen und Preissenkungen für die Verbraucher und Kunden sowie die internationale Profilierung Deutschlands als attraktiver Investitions- und Unternehmensstandort. Die ehemaligen Staatsunternehmen auf Bundesebene repräsentieren heute circa 25 Prozent des deutschen Aktienleitindexes DAX 30. Unter finanzpolitischen Gesichtspunkten ist eine Privatisierung auch deshalb vorteilhaft, weil an die Stelle vormals administrierter Preise mehrwertsteuerpflichtige Marktpreise treten, die Einnahmen für Bund, Länder und Gemeinden ermöglichen. Hinzu kommt, dass öffentliche Haushaltsmittel durch private Eigenkapitalzuführungen ersetzt werden und Belastungen des Staatshaushalts entfallen.
Privatisierungsentscheidungen bedürfen in jedem Fall einer vorherigen Prüfung und sorgsamen Abwägung aller wichtigen Aspekte. Dabei ist unter anderem der Kapitalmarktsituation und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens Rechnung zu tragen. Auch die finanzpolitischen Ziele stellen eine Nebenbedingung für Privatisierungen dar. Im Idealfall ist eine Privatisierung für alle Beteiligten – Staat, Unternehmen, Beschäftigte und Verbraucher – von Vorteil. Die Bundesregierung wird ihre Privatisierungsstrategie auch weiterhin fortsetzen, indem sie Beteiligungen überall dort entschlossen und konsequent verringert, wo staatliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
