
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner MdB, führte mit Spitzenvertretern des Wirtschaftsrates eine interessante Diskussion sowohl über drängende netzpolitische Fragen, als auch über aktuelle Herausforderungen in den Bereichen der Finanz- und Vermögensberatung.
Dorothee Belz, Mitglied der Europa-Geschäftsführung von Microsoft, warb als Vorsitzende des Expertenkreises „Internet und digitale Gesellschaft“ innerhalb der Bundesfachkommission Wachstum und Innovation des Wirtschaftsrates zunächst eindringlich für international, zumindest aber europäisch einheitliche Mindeststandards im Datenschutzrecht. Deutschland habe im internationalen Vergleich ein sehr hohes Datenschutzniveau. Dies dürfe den in Deutschland tätigen Unternehmen aber nicht zum Wettbewerbs- oder Standortnachteil im internationalen Geschäft gereichen.
Gleiches gelte für die nationale Anwendung bestehenden Rechts. Hier gebe es aufgrund der unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten in den Bundesländern immer noch ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen. Der Wirtschaftsrat setze sich hier mit Nachdruck für eine einheitliche Anwendung des nationalen Rechts in Deutschland ein.
Als ein mögliches Instrument identifizierten die Experten die im Koalitionsvertrag verabredete Stiftung Datenschutz. Diese könne verbindliche Maßstäbe für die Auslegung des Datenschutzrechtes entwickeln und deren Einhaltung zertifizieren.
Ralf Berndt, Vorstand Marketing und Vertrieb der Stuttgarter Versicherung a.G., erläuterte als zweites zentrales Thema die Veränderung der Spielregeln in der Versicherungswirtschaft durch die Gleichstellung von Honorarberatung und provisionsbasierter Beratung. Generell müsse das Ansehen der Finanz- und Vermögensberater gesteigert werden: Die Bereitschaft zum Abschluss einer privaten Altersvorsorge hänge entscheidend vom Vertrauen der Kunden in die Berater ab. Gerade vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, über die staatlichen sozialen Sicherungssysteme zusätzlich privat für das Alter vorsorgen zu müssen, zeige sich, wie wichtig dieses Vertrauen sei.
Drittens verdeutlichte Dr. Hans Olav Herøy, Vorstand der HUK-Coburg, die praktischen Auswirkungen, die die vom Europäischen Gerichtshof verlangte Einführung sogenannter Unisex-Tarife auf die Kalkulation der Versicherer haben werde.
Danach müssen Versicherer ab Dezember 2012 für Männer und Frauen gleiche Leistungen bei gleichen Prämien anbieten. Obwohl Frauen durchschnittlich fünf Jahre älter werden als Männer, dürfen private Rentenversicherungen bei gleicher Prämie künftig Männern nicht länger höhere Renten als Frauen auszahlen. Dies habe unmittelbar zur Folge, dass in den privaten Rentenversicherungen die Männer benachteiligt würden.
RA Tobias Koppitz
Fachgebietsleiter Wachstum und Innovation
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
